AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche mit dem Restaurant am Boddensee, vertreten durch den Inhaber Andreas Heinze, geschlossen werden. Inbegriffen sind auch die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen, Vitrinen, Wandflächen, Terrassen und zugehörigen Freiflächen des Restaurants am Boddensee, welche zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.
1.3 Die Gebrauchsüberlassung, als auch eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, Flächen und Vitrinen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants am Boddensee, vertreten durch den Inhaber Andreas Heinze.
1.4 Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind dem Restaurant am Boddensee rechtzeitig vorher zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch das Restaurant am Boddensee.
1.5 Vertragspartner ist der Gast / sind die Gäste und das Restaurant am Boddensee, vertreten durch den Inhaber des Restaurants.
1.6 Das Restaurant am Boddensee kann vom Gast zur Terminabsicherung eine Vorauszahlung verlangen. Erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlungssumme ist der gewählte Termin auch fest gebucht und steht dem Gast als Veranstaltungstermin zur Verfügung.
2. Preise und Umsatzsteuer
2.1 Die im Angebot aufgeführten Preise beinhalten die zum Buchungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer. Eine Veränderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss findet eine entsprechende Berücksichtigung.
2.2 Bei den im Angebot genannten Preisen handelt es sich um Sonderkonditionen, die nur im Rahmen dieses Angebotes Gültigkeit haben.
2.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der gebuchten Veranstaltung 90 Tage, so behält sich Restaurant am Boddensee das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.
3. Zahlungsbedingungen, Rechnung und Rechnungsanschrift
3.1 Der Rechnungsbetrag ist am Tage der Veranstaltung in Bar oder als EC-Kartenzahlung zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass es bei EC-Karten ein Verfügungslimit geben kann und dieses rechtzeitig vor der Veranstaltung angepasst werden muss.
3.2 Vor der Veranstaltung ist ein Abschlag in Höhe von 75 % des zu erwartenden Umsatzes fällig. Dieser ist bis 2 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen und der Restbetrag nach Rechnungslegung bei Veranstaltungsende.
3.3 Eine Bezahlung der Rechnung per Überweisung, sofort nach Erhalt der Rechnung, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Inhabers des Restaurants am Boddensee.
3.4 Die genaue Rechnungsanschrift muss spätestens am Tag der Veranstaltung vorliegen.
3.5 Für eine spätere Änderung der Rechnung, aufgrund einer fehlenden korrekten Rechnungsanschrift erlauben wir uns 15,00 EUR exklusive Umsatzsteuer zu berechnen.
3.6. Sofern eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, i.d.R. 7 Tage nach Veranstaltungsende beglichen wird, berechnen wir Verzugszinsen sowie Mahngebühren. Wir weisen darauf hin, dass sie nach Ablauf der Zahlungsfrist sich automatisch im Zahlungsverzug befinden.
4. Teilnehmerzahl
4.1 Der Gast bzw. Veranstalter muss dem Restaurant am Boddensee die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstermin mitteilen, um eine reibungslose Vorbereitung zu sichern.
4.2 Im Falle einer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl wird für Abrechnungszwecke die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
4.3 Überschreitungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit dem Restaurant am Boddensee.
4.4 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Gast bzw. Veranstalter ist bis 10 Tage vor dem geplanten Event oder der Veranstaltung machbar. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dies nicht mehr möglich und die komplette Kalkulation wird in Rechnung gestellt.
4.5 Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% der schriftlich vereinbarten Personenzahl, behält sich das Restaurant am Boddensee das Recht vor, einen anderen Veranstaltungsraum für den Vertragspartner zu reservieren und dort durchzuführen.
4.6 Sollten sich die Teilnehmerzahlen um mehr als 50% der ursprünglichen Reservierung reduzieren, behält sich das Restaurant am Boddensee das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern.
5. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung oder Stornierung)
5.1 Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Restaurant am Boddensee dies zu verantworten hat, so behält das Restaurant am Boddensee den Anspruch auf Zahlung von 50% der gemäß Angebot bzw. Absprache vereinbarten Summe vor.
5.2 Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben bzw. storniert wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat das Restaurant am Boddensee einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung bzw. einen Ausfallanspruch.
5.3 Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Restaurants am Boddensee gemäß der unten aufgeführten Konditionen.
5.4 Dem Gast bzw. Veranstalter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden bzw. höhere ersparte Aufwendungen dem Restaurant am Boddensee nachzuweisen.
Vergütungsanspruch des Restaurants am Boddensee bei Stornierung einer angezahlten Veranstaltung (ausgenommen Hochzeiten, Firmenevents sowie Großveranstaltungen)
Kostenloser Rücktritt bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
50 % des kalkulierten Gesamtumsatzes bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
75 % des kalkulierten Gesamtumsatzes bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100% des kalkulierten Gesamtumsatzes unter 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
5.5 Der Gast bzw. Veranstalter verpflichtet sich, die Stornogebühren entsprechend dieser Vereinbarung zu entrichten.
5.6. Sonderregelungen für Hochzeitsfeiern, Firmenevents und Großveranstaltungen
Bei Stornierungen, welche 6 Monate und früher vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bekommen Sie Ihre geleistet Anzahlung vollständig zurückerstattet.
• Bei Stornierungen, die weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden jeden Monat zum gewünschten Datum der Veranstaltung 20 % abgezogen.
• Bei Stornierungen, die weniger als einen Monat vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, ist eine Rückzahlung der Anzahlung nicht mehr möglich (Schadensersatz für entgangene Veranstaltungen).
6. Rücktritt des Restaurant am Boddensee
6.1 Werden Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen auch nach Verstreichen einer vom Restaurant am Boddensee gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant am Boddensee zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ohne das es einer Mitteilung seitens des Restaurant am Boddensee bedarf.
6.2 Ferner ist das Restaurant am Boddensee berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere die vom Restaurant am Boddensee nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Veranstaltungen, welcher unter irreführender oder falscher Angaben über wesentliche Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
– wenn das Restaurant am Boddensee begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants am Boddensee in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurant am Boddensee zuzurechnen ist.
6.3 Der Veranstalter hat sich selbst über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und diese selbst durchzulesen. Einen Hinweis durch das Restaurant am Boddensee bedarf es hierbei nicht.
6.4 Es entsteht kein Anspruch des Gastes oder Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Restaurant am Boddensee, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltens des Restaurants am Boddensee, welches durch den Gast / Veranstalter schriftlich dazulegen ist. Das Restaurant am Boddensee hat die Möglichkeit einer Gegendarstellung.
7. Veranstaltungszeiten
7.1 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurant am Boddensee die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Restaurant am Boddensee zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant am Boddensee trifft an der Verzögerung ein Verschulden.
7.2 Bei Veranstaltungen die über 22:00 Uhr bzw. über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden die laut Vertrag festgelegten Aufschläge dem Gast oder Veranstalter in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden, falls das vereinbarte Veranstaltungsende überschritten wird, Personalgebühren laut den gültigen Tarifen berechnet. Dies trifft immer dann zu, wenn die festgelegten Schlusszeiten überschritten werden.
8. Mitbringen und Mitnahme von Speisen und Getränken
8.1 Der Gast bzw. der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
8.2 Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der dem Inhaber des Restaurants am Boddensee. Bei Zustimmung erlauben wir uns einen Aufschlag zur gebuchten Veranstaltung zu berechnen.
8.3 Wir garantieren die einwandfreie Qualität und Frische aller unserer Speisen während der Veranstaltung.
8.4 Aus Haftungsgründen sowie gesetzlichen Bestimmungen können wir die übrig gebliebenen Speisen bzw. Getränke keinem Gast bzw. Veranstalter mitgeben.
8.5 Sollten Sie selbst Speisen mitnehmen, erfolgt dies ohne Zustimmung des Restaurants am Boddensee. Eine Haftung ist hierfür ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes oder Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant.
9.2 Das Restaurant am Boddensee übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
9.3 Soweit dem Gast oder Veranstalter ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
9.4 Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Restaurant am Boddensee. Das Restaurant am Boddensee haftet nicht für entstandene Schäden und Diebstahl.
10. Geltungsdauer Gutscheine Hausintern / Groupon / Top Radio
10.1 Gutscheine, welche direkt vom Restaurant am Boddensee ausgestellt werden, die einen Zahlungswert beinhalten oder direkt für eine Veranstaltung gekauft wurden, haben prinzipiell ein Ablaufdatum von 3 Jahren mit Beginn des Ausstellungsdatums. Beispiel: 15.04.2018 gekauft – gültig bis 14.04.2021.
10.2 Ausnahmen sind Gutscheine von Drittanbietern, wie zum Beispiel Groupon International Ltd., TOP Radiovermarktung (medienzentrum Berlin GmbH & Co. KG) oder andere. Für diese Gutscheine gelten die AGB´s der Drittanbieter.
10.3 Bei regionalen und saisonale Produkten (wie z.B. Spargel, Pfifferlinge oder ähnliches) und zeitlich gebundenen Veranstaltungen gelten veränderte Laufzeiten von Gutscheinen, welche entsprechend auf den Gutscheinen vermerkt bzw. bekanntgegeben werden.
11. Haftung des Gastes bzw. Veranstalters
11.1 Bei Veränderungen durch den Gast bzw. Veranstalter an Räumen, Hauswänden, Ausstattung und Technik sorgt er für den fachgerechten Auf- und Abbau sowie Lagerung durch eine professionelle Fachkraft. Alle Veränderungen, Anlieferung und andere Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem Restaurant am Boddensee abzusprechen und vorher schriftlich genehmigen zu lassen.
11.2 Der Gast bzw. Veranstalter haftet für alle eventuell entstandenen Schäden und Verunreinigungen an Gebäuden, Parkplätzen, Außengelände oder Inventar(-verlust), auch Inventar Dritter, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder den Gast bzw. Veranstalter selbst verursacht werden.
11.3 Das Restaurant am Boddensee kann vom Gast bzw. Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution) verlangen.
11.4 Der Gast bzw. Vertragspartner ist mit eigenen finanziellen Mitteln dafür verantwortlich, das Restaurant am Boddensee in dem Zustand zu hinterlassen, wie er es vorgefunden hat.
11.5 Das Abrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen ist ausdrücklich untersagt, sofern es nicht durch vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurants am Boddensee und den zuständigen örtlichen Behörden schriftlich erlaubt wurde.
11.6 Das Streuen von z.B. Reis oder Rosenblättern im generell im gesamten Restaurant am Boddensee und den dazugehörigen Außenbereichen nicht gestattet. Das Restaurant am Boddensee hält sich vor, die Kosten für die Reinigung und Entsorgung in Rechnung zu stellen.
12. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
12.1 Soweit das Restaurant am Boddensee für den Gast bzw. Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Restaurant am Boddensee im Namen und in Vollmacht sowie auf Rechnung des Gastes bzw. des Veranstalters. Der Gast bzw. Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant am Boddensee von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
12.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants am Boddensee bedarf es, dessen vorher erteilter schriftlichen Zustimmung.
12.3 Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants am Boddensee gehen zu Lasten des Gastes oder Veranstalters, soweit das Restaurant am Boddensee diese nicht vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant am Boddensee pauschal erfassen und berechnen.
12.4 Störungen an vom Restaurant am Boddensee zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant am Boddensee diese Störungen nicht zu vertreten hat.
13. Sonstiges und Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Brieseallee 20 in 16547 Birkenwerder.
13.2 Bei Veranstaltungen, welche außerhalb des Restaurants Boddensee stattfinden, muss der Erfüllungs- und Zahlungsort im Vertrag festgehalten und vom Restaurant am Boddensee schriftlich betätigt werden.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants am Boddensee, Brieseallee 20 in 16547 Birkenwerder.
13.4 Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants am Boddensee.
13.5 Es gilt deutsches Recht.
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in Ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
Birkenwerder, 01. Januar 2018